Hebamme Kerstin Doujak

In Österreich können Sie in jedem Fall die Kosten für sieben Hausbesuche innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt auf Indikation bei Ihrer Krankenkasse einreichen:

  • Nach einer ambulanten Geburt sind 12 Besuche möglich (bei Verlassen der Klinik innerhalb 24 Stunden nach der Geburt).
  • Bei früherer Entlassung ist bis zum 5. Tag nach Spontangeburt täglich ein Hausbesuch (nach Kaiserschnitt, nach Mehrlingen oder nach Frühgeburt bis zum 6. Tag) einreichbar.

In diesen Fällen erstattet Ihre Krankenkasse bis zu 80 % des Kassensatzes für die Nachbetreuung.

Die Hebammenberatungen laut Eltern-Kind-Pass (14.-20. sowie 24.-34. Schwangerschaftswoche und das Gesundheitsgespräch 14.-20. SSW) werden von den Krankenkassen zu 100% refundiert.